Blick in die Weinbaulandschaft bei Gumpoldskirchen

Pflegezonen

Die Pflegezonen dienen einerseits dem Schutz und der Erhaltung artenreicher Kulturlandschaften im Biosphärenpark, wie auch als Pufferzonen rund um Kernzonen um Einflüsse auf die „Urwälder von Morgen“ zu minimieren. Im Biosphärenpark Wienerwald sind die Pflegezonen vorwiegend Offenlandlebensräume, also Landschaften die durch Rodungen geschaffen und durch landwirtschaftliche Nutzung offengehalten werden. Eine Ausnahme bildet der Lainzer Tiergarten in Wien. Dieser ist bis auf die Kernzone Johannser Kogel als Pflegezone verordnet. In den Pflegezonen sollen wertvolle Lebensräume und Arten durch eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft erhalten werden.

Mit 31% der Fläche des Biosphärenparks haben Pflegezonen einen großen Anteil an der Gesamtfläche des Areals. So vielfältig die Kulturlandschaft im Wienerwald ist, so vielfältig sind auch die Pflegezonen und ihre Schutzziele. Besonders große Pflegezonenflächen finden sich im Osten an der Thermenlinie sowie am Nussberg in Wien oder in Klosterneuburg, wo eine reich strukturierte Weinbaulandschaft vorhanden ist, die viele schützenswerte Tier- und Pflanzenarten beherbergt. In den Pflegezonen an der Thermenlinie befinden sich zahlreiche Trockenrasen, die als absolute Hot-Spots der Artenvielfalt in Österreich gelten und daher besonderen Schutz benötigen. Im mittleren Wienerwald sowie im Westen sind insbesondere die Wiesengebiete zur Pflegezone deklariert worden, die für den Wienerwald charakteristisch sind. Hier finden sich viele, meist abgelegene Magerwiesen mit großem Artenspektrum, die Dank engagierter LandwirtInnen aus der Region nachhaltig bewirtschaftet werden. Ökologisch besonders wertvolle Lebensräume sind auch die Gewässer im Gebiet. Zu deren Sicherung sind an allen Gewässern Pflegezonen auf beiden Seiten der Ufer mit je 50 Meter Breite festgelegt.

Das Biosphärenpark Wienerwald Management ist bemüht mit verschiedenen Projekten wie Wiesenmeister-Wiesenpartner und Biosphere Volunteer oder durch Unterstützung bei Zugangsmöglichkeiten zu Förderungen dem Ziel gerecht zu werden, diese besonderen Lebensräume und die darin lebenden Arten zu schützen.

Besitzen Pflegezonen einen gesetzlichen Schutz vor Eingriffen?

Der Rechtsstatus der Pflegezonen ist im Niederösterreichischen Teil des Biosphärenparks Wienerwald in der Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald 2019 definiert. In § 2 Auswirkungen auf die örtliche Raumordnung ist dazu angeführt:

(2) In Pflegezonen darf eine Widmung von Flächen als Bauland nur dann festgelegt werden, wenn a) dies der Verbesserung der Siedlungsstruktur dient (z. B. Schließung der Baulandlücken, Abrundung von Siedlungsgebieten) und b) im Gemeindegebiet die beabsichtigte Widmung sonst nicht möglich ist.

(3) In Pflegezonen sind nur die Grünlandwidmungsarten Land- und Forstwirtschaft, Land- und forstwirtschaftliche Hofstelle, Grüngürtel, Erhaltenswerte Gebäude im Grünland, Friedhof, Parkanlage, Ödland/Ökofläche, Wasserfläche und Freihalteflächen zulässig.

Die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung ist in der Pflegezone nicht eingeschränkt. Wie in der Entwicklungszone arbeitet das Biosphärenpark Management gemeinsam mit Grundeigentümern an der Fortführung und Weiterentwicklung innovativer und nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden.

Im Wiener Teil des Biosphärenpark Wienerwald sind die Pflegezonen im Gesetz über den Wiener Teil des Biosphärenparks – Wienerwald (Wiener Biosphärenparkgesetz) definiert. Darin heißt es, in den Pflegezonen die für den Wienerwald und die Wienerwaldrandzone typische Kulturlandschaft einschließlich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in ihrem Bestand zu erhalten und weiter zu entwickeln ist. Die Lage der Pflegezonen ist in den Beilagen zur Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung des Wiener Teils des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung) dargestellt.

Die gesamten Rechtsvorschriften können hier nachgelesen werden:

NÖ Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald 2019

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald