Kernzonen
Erfahren Sie spannende Details zu den Kernzonen im Biosphärenpark Wienerwald. In den digitalen Kernzonen-Steckbriefen finden Sie Fakten, Kurzbeschreibungen, Karten, Statements, Artenportraits, Informationen zu Vegetation und Totholz sowie Verhaltensregeln.
Was sind Kernzonen?
In den Kernzonen hat die Natur Vorrang, aus diesem Grund wurde die forstliche Bewirtschaftung eingestellt und die Kernzonen werden, im Sinne des Prozessnaturschutzes, sich selbst überlassen. Im Biosphärenpark Wienerwald wurden im Rahmen eines partizipativen Auswahlprozesses anhand von fachlichen Kriterien 37 Teilflächen mit einer Gesamtfläche von über 5.400 ha als Kernzone ausgewählt und verordnet.
Spaziergang durch die Kernzone Moosgraben © wien.at
Die Kernzonen sind über den gesamten Biosphärenpark Wienerwald verteilt. Damit wird einerseits dem Ziel nachgegangen, möglichst alle Waldgesellschaften in Kernzonen abzubilden, andererseits soll so Arten ein genetischer Austausch ermöglicht und Inselpopulationen vermieden werden.
Bäume werden in Kernzonen mehrere hundert Jahre alt, bis sie eines Tages - bedingt durch Insekten- und Pilzbefall - schließlich absterben oder einfach vom Wind geworfen werden. Letztendlich vermodert das Holz und gibt die gespeicherten, Nährstoffe wieder in den natürlichen Kreislauf zurück. Auf diese Weise wachsen die "Urwälder von morgen" heran. Manche Tier- und Pflanzenarten kommen in den genutzten Wirtschaftswäldern nur schwer zurecht. Für diese sind Rückzugsgebiete – wie unsere Kernzonen – besonders wichtig.
Neben dem Naturschutz-Ziel haben Kernzonen auch eine zweite wichtige Funktion die von der UNESCO explizit als Ziel für Kernzonen genannt wird. Sie sollen der Wissenschaft ermöglichen, ökologische Zusammenhänge und Prozesse in diesen außer Nutzung gestellten Gebieten zu erforschen. Das Forschungsziel muss dabei mit dem übergeordneten Ziel des Prozessnaturschutzes vereinbar sein.
Im Rahmen von Projekten konnten mit Partnern bereits eine flächendeckende Vegetationskartierung der Kernzonen, ein Basis-Monitoring zur Beobachtung der Waldentwicklung, ein Biodiversitäts-Monitoring zur Beobachtung und Beweissicherung der Entwicklung von 13 verschiedenen Organismengruppen oder ein Boden-Monitoring umgesetzt werden. Diese und weitere Erkenntnisse finden Sie in den Beschreibungen zu unseren Projektaktivitäten.
Sind dennoch Eingriffe in diesen strengen Schutzgebieten gestattet?
Ja, wenn es beispielsweise um die Sicherheit von Erholungssuchenden geht. Auch in Kernzonen werden offiziell Wander-, Rad- und Reitwege angeboten. Entsprechend der österreichischen Rechtslage ist der Grundeigentümer bzw. Wegehalter für die Sicherheit von Personen die sich auf diesen Wegen aufhalten haftbar. Aber auch beispielsweise wenn bei Fichten-Borkenkäfern Massenvermehrungen mit negativen Auswirkungen für den angrenzenden Wirtschaftswald drohen. In diesem Fall dürfen die betroffenen Bäume gefällt und durch Entrinden brutuntauglich gemacht werden. Im Normalfall verbleibt das Holz als Totholz im Wald.
Welchen Rechtsstatus haben die Kernzonen?
Die Angelegenheiten des Naturschutzes sind in Österreich Landeskompetenz. Weder das Niederösterreichische noch das Wiener Naturschutzgesetz kennt in seiner derzeit gültigen Fassung die Schutzgebietskategorie „Kernzone“. Aus diesem Grund sind in Niederösterreich die Kernzonen als Naturschutz- und in Wien als Landschaftsschutzgebiete verordnet. Die Vereinbarung für die Außernutzungsstellung des Waldes ist eine privatrechtliche zwischen dem Land und einem der neun Kernzonen-Grundeigentümern.
Eine übersichtliche Darstellung der im Biosphärenpark Wienerwald im Wald gebotenen Verhaltensregeln unter Berücksichtigung der Zonierung findet sich im Folder: Spielregeln im Wienerwald