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Wo die Natur im Zentrum steht - Schutzgebiete im Wienerwald

 
Die vielfältige Landschaft des Wienerwaldes (© F.Kovacs)

Biosphärenpark

Biosphärenparks sind besondere Kultur- und Naturlandschaften, die von der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur)  ausgezeichnet werden.
In diesen Gebieten stehen der Schutz der biologischen Vielfalt, eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung und die Erhaltung kultureller Werte im Vordergrund. Weitere wichtige Ziele sind Forschung und Bildung.
Seit 2005 ist der Wienerwald als Biosphärenpark anerkannt. Er ist in Österreich das größte Schutzgebiet dieser Art. Die Ausweisung als Biosphärenpark wurde von den Ländern Wien und Niederösterreich verordnet. Wie bei jedem Biosphärenpark ist eine Gliederung in verschiedene Zonen erforderlich.

Kernzonen:

In den Kernzonen hat die Natur Vorrang. Darum sind diese Zonen auch rechtlich besonders geschützt. Die Kernzonen wurden mit Experten und den Grundeigentümern ausgewählt und vertraglich festgelegt. Sie sind in Niederösterreich als Naturschutzgebiete und in Wien als Landschaftsschutzgebiete unter Schutz gestellt.

Neben den Kernzonen gibt es im Biosphärenpark Pflegezonen und Entwicklungszonen.

 
Smaragdeidechse (© F.Kovacs)

Europaschutzgebiet

Als Europaschutzgebiete bezeichnet man Gebiete, die nach den EU-Vorgaben des Programms NATURA 2000 unter Schutz gestellt sind. Die Umsetzung erfolgt über sogenannte EU-Richtlinien - Vogelschutzrichtlinie und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie („FFH-Richtlinie“). In Europaschutzgebieten sind bestimmte Lebensräume und Tier- oder Pflanzenarten geschützt. Für sie muss ein sog. „günstige Erhaltungszustand“ gesichert werden und daher müssen die Auswirkungen von  Flächenwidmungspläne und Projekte geprüft werden. Für die Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei gibt aber es keine gesetzlichen Vorschriften. Maßnahmen, die zur Erreichung der Schutzziele nötig sind, werden durch Managementplänen vertraglich geregelt.
Im Niederösterreichischen Teil des Wienerwaldes  sind große Bereiche als Europaschutzgebiete ausgewiesen, im Wiener Teil sind es der Lainzer Tiergarten, der Maurer Wald, das Gütenbachtal und der Zugberg.

 
Landschaftsschutzgebiet Wienerwald - Perchtoldsdorfer Heide (© I.Drozdowski)

Landschaftsschutzgebiet

Durch ein Landschaftsschutzgebiet sollen typische Landschaftsbilder als Erholungsraumes für den Menschen erhalten werden .
In Wien ist der Schutz von Landschaftsschutzgebieten wesentlich strenger als in Niederösterreich. In Wiener Landschaftsschutzgebieten sind Bauten, Eingriffe in landschaftsprägende Elemente wie z.B. Baumgruppen, die Aufforstung von Flächen aber auch eine erhebliche Lärmentwicklung verboten. In Wien wurden große Teile des Biosphärenparks als Landschaftsschutzgebiet deklariert, darunter auch alle Wiener Kernzonen.

In NÖ hingegen wird für eine Baulandwidmung und die Erlassung von Bebauungsplänen in Landschaftsschutzgebieten eine besondere naturschutzfachliche Begutachtung benötigt. Die Errichtung von Bauten außerhalb von Ortsgebieten, die Gewinnung von Rohstoffen, das Fällen von Baumgruppen sowie Erdbaggerungen sind bewilligungspflichtig.

Der gesamte niederösterreichische Teil des Biosphärenparks ist als Landschaftsschutzgebiet deklariert.

 
(© F.Kovacs)

Naturschutzgebiet

Durch Naturschutzgebiete sollen möglichst ursprüngliche oder wichtige Lebensräume für seltener Pflanzen- oder Tierarten erhalten. Jeder menschliche Eingriff ist verboten, und die Gebiete dürfen nur auf öffentlichen Wegen betreten werden. Jagd und Fischerei sind aber erlaubt. Weitere Ausnahmen wie Wiesennutzung und Pflegemaßnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Im niederösterreichischen Teil des Biosphärenparks sind alle Kernzonen als Naturschutzgebiet geschützt. Weitere Naturschutzgebiete außerhalb der Kerzone sind der Eichkogel, der Teufelstein und der Glaslauterriegel-Heferlberg.
Im Wiener Teil ist der Lainzer Tiergarten  als Naturschutzgebiet geschützt.

 

Naturdenkmal

Als Naturdenkmal sind in Niederösterreich Naturelemente wie Wasserfälle, Quellen, Felsbildungen, Bäume oder damit verbundene seltene Lebensräume geschützt. Es dürfen keine Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden.
In Wien gibt es sogar „flächige Naturdenkmäler“ wie die Himmelswiese bei Kalksburg (23. Bezirk), wo Eingriffe ebenfalls verboten sind.

 

Naturpark

In Naturparke stehen vor allem Erholung und Umweltbildung der BesucherInnen  im Vordergrund.
In Wien gibt es derzeit keine Naturparke, im niederösterreichischen Teil des Wienerwaldes liegen die Naturparke:

 

Besonders geschützte Höhlen

Höhlen oder Teile von Höhlen können in Niederösterreich auf Grund ihres naturwissenschaftlichen oder ökologischen Wertes oder ihrer besonderen Ausprägung zu einer besonders geschützten Höhle erklärt werden.

 

Geschützte Biotope

Diese Schutzgebietskategorie gibt es nur in Wien. Geschützte Biotope können entweder Lebensräume nach der EU Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Biotoptypen sein, die in Wien vom Verschwinden bedroht sind oder nur ein geringes Verbreitungsgebiet haben. Beispiele dafür sind Trockenrasen, Magerwiesen oder Feuchtgebiete. Zur Erhaltung solcher Gebiete werden genaue vorgeschrieben Maßnahmen gesetzt  und negative Eingriffe sind verboten.

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